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Testpflicht wird eingeführt !

03.06.2021 | FAHRSCHUL-NEWSTestpflicht wird eingeführt !

Gem. der Neufassung der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen in der vom 28.05.2021 gültigen Fassung wird ab sofort eine Testpflicht für alle Teilnehmenden an einer Fahrerlaubnisprüfung oder theoretischen/praktischen Fahrausbildung eingeführt . Für den Negativtestnachweis gelten gem. § 7 der VO folgende Bedingungen:

• die Testvornahme darf bei Inanspruchnahme des Angebots max. 48 Stunden zurückliegen

• das Testergebnis muß von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise gem. § 3 Abs. 3 der VO von der Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises ausgenommen.

Bitte bleibt gesund

euer Motoschoolteam

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